AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Buchung von Ferienwohnungen

Stand: 09.12.2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die entgeltliche,

kurzfristige Überlassung von Ferienwohnungen zwischen

KX Apartments Berlin GmbH, Reinhardtstraße 47a, 10117 Berlin

– nachfolgend „Vermieter“ –

und dem jeweiligen Gast – nachfolgend „Gast“ –

die über die Webseiten www.kx-apartments.de / www.kx-apartments.com abgeschlossen

werden.

Der Vermieter bietet keine Pauschalreisen an. Es handelt sich um Beherbergungsverträge

gemäß § 535 BGB, nicht um Reiseverträge im Sinne der §§ 651a ff. BGB.

2. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Ferienwohnungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar.

(2) Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum

Abschluss eines Beherbergungsvertrags ab.

(3) Der Vertrag kommt erst zustande, sobald:

• die Zahlung erfolgreich abgeschlossen wurde und

• der Gast eine Buchungsbestätigung per E-Mail erhalten hat.

3. Leistungen und Nutzung

(1) Der Vermieter stellt dem Gast die gebuchte Ferienwohnung für den vereinbarten Zeitraum

zur Verfügung.

(2) Die Wohnung darf ausschließlich zu Wohn- und Beherbergungszwecken genutzt werden.

(3) Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken, für Veranstaltungen, Feiern oder Partys ist

untersagt.

4. Preise und Zahlung

(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie

alle üblichen Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung, Wasser, Endreinigung), sofern nicht

ausdrücklich anders angegeben.

(2) Der Gesamtbetrag ist zu 100 % bei Buchung fällig und wird über die im Buchungsprozess

angebotenen Zahlungsmittel (z. B. PayPal, Kreditkarte via Stripe) entrichtet.

(3) Eine Buchung ohne vollständige Zahlung kommt nicht zustande.

(4) Abweichende Zahlungsregelungen können im Einzelfall in der Buchungsbestätigung

vereinbart werden.

5. Anreise, Abreise und Check-in

(1) Die Anreise ist am Anreisetag ab 16h möglich.

(2) Die Abreise hat am Abreisetag spätestens bis 10h zu erfolgen.

(3) Der Check-in erfolgt in der Regel kontaktlos über ein digitales Schließsystem (Self-Check-in).

(4) Der Gast ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen (z. B.

Smartphone, Internetverbindung) für den digitalen Zugang sicherzustellen.

(5) Für den Notfall steht ein physischer Schlüssel zur Verfügung. Dieser ist sorgfältig

aufzubewahren.

(6) Erfolgt die Abreise nicht bis zur vereinbarten Abreisezeit und wurde keine ausdrückliche

Verlängerung vereinbart, ist der Vermieter berechtigt, für den Zeitraum der verspäteten

Räumung eine angemessene Nutzungsentschädigung zu verlangen.

Diese beträgt je angefangene Stunde der verspäteten Abreise mindestens 20,00 Euro, maximal

jedoch den Preis einer weiteren Übernachtung.

Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere bei Folgeschäden (z. B. Verzögerung

nachfolgender Buchungen), bleiben unberührt.

6. Rücktritt und Stornierung

Es gelten die im Buchungsprozess jeweils angegebenen Stornierungsbedingungen.

Das gesetzliche Recht des Gastes zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt

unberührt.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Beherbergungsverträgen nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9

BGB).

7. Hausordnung, Ruhezeiten und Verhalten

(1) Die geltenden Ruhezeiten sind einzuhalten. Insbesondere ist ruhestörender Lärm zu

vermeiden.

(2) Partys, Veranstaltungen sowie eine Überbelegung der Wohnung sind untersagt.

(3) Haustiere sind nicht gestattet.

(4) Rauchen ist in sämtlichen Räumen der Ferienwohnung streng verboten.

(5) Der Gast hat die Ferienwohnung pfleglich zu behandeln und Rücksicht auf andere

Hausbewohner zu nehmen.

8. Brandschutz und Sicherheitssysteme

(1) Die Wohnungen sind mit Rauch- und Brandschutzsystemen ausgestattet.

(2) Bei starker Rauchentwicklung kann automatisch ein Feuerlöschsystem ausgelöst und

gleichzeitig die Feuerwehr verständigt werden.

(3) Eine fahrlässige oder vorsätzliche Auslösung, insbesondere durch unerlaubtes Rauchen

oder unsachgemäßen Gebrauch von Küchengeräten, ist zu vermeiden.

(4) Der Gast haftet für alle hierdurch entstehenden Schäden, Kosten und Gebühren (z. B. Einsatz

der Feuerwehr, Reinigung, Reparaturen), sofern er diese zu vertreten hat.

9. Haftung des Gastes

(1) Der Gast haftet für alle Schäden an der Ferienwohnung, der Einrichtung sowie den

gemeinschaftlich genutzten Bereichen, die durch ihn oder mitreisende Personen verursacht

werden.

(2) Der Verlust des Notfallschlüssels führt aufgrund der bestehenden Sicherheitsschlossanlage

zu einem erheblichen Aufwand. Der Gast haftet für die hierdurch entstehenden Kosten (z. B.

Schlossaustausch).

(3) Der Müll ist ordnungsgemäß zu trennen und in den dafür vorgesehenen Bereichen zu

entsorgen. Bei erheblicher Pflichtverletzung kann der Vermieter zusätzliche Reinigungskosten in

Rechnung stellen.

(4) Wird die Ferienwohnung über das gewöhnliche Maß hinaus verschmutzt oder beschädigt

zurückgelassen, sodass eine Sonder- oder Intensivreinigung, Instandsetzung oder Reparatur

erforderlich wird, ist der Vermieter berechtigt, dem Gast die hierfür entstehenden tatsächlichen

Kosten in Rechnung zu stellen.

Hierzu zählen insbesondere starke Verschmutzungen (z. B. Essensreste, Müllansammlungen,

Geruchsbelastungen, Nikotinrückstände), Beschädigungen an Mobiliar, technischen

Einrichtungen oder Böden sowie nicht bestimmungsgemäße Nutzungen der Wohnung.

Der Vermieter wird dem Gast die entstandenen Kosten auf Verlangen in geeigneter Form

nachweisen.

10. Mängelanzeige

(1) Mängel sind dem Vermieter unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen.

(2) Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, sind Minderungsansprüche ausgeschlossen, soweit

der Mangel dadurch nicht behoben werden konnte.

(3) Bei vorübergehenden Ausfällen öffentlicher Versorgung (z. B. Strom, Internet, Wasser)

besteht kein Anspruch auf Minderung, sofern der Vermieter dies nicht zu vertreten hat.

11. Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den

vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für eingebrachte Wertgegenstände besteht nicht.

12. Zutrittsrecht

Der Vermieter ist berechtigt, die Ferienwohnung bei Gefahr im Verzug (z. B. Brand,

Wasserschaden) ohne vorherige Ankündigung zu betreten.

In allen anderen Fällen erfolgt ein Zutritt nur nach vorheriger Ankündigung.

13. Kündigung durch den Vermieter

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB ist der Vermieter

berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

In diesem Fall ist die Wohnung unverzüglich zu räumen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.

14. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.